Anspruch auf Haushaltshilfe
Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe über deine Krankenkasse, wenn du wegen deiner Schwangerschaft oder nach der Geburt den Haushalt nicht mehr selbst führen kannst und niemand im Haushalt diese Aufgaben übernehmen kann.
Hinweis: Die Entscheidung trifft immer die Krankenkasse individuell, eine ärztliche Bescheinigung ist in allen Fällen erforderlich.
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